Es gilt die aktuelle CoronaSchVO: GGG-Nachweis (Geimpft oder Genesen oder Getestet: frischer Schnelltest max 6h alt oder PCR) und Ausweisdokument erforderlich. Im Eingangsbereich und an der Theke gilt Abstand halten und Maskenpflicht. Wenn ihr euch krank fühlt bleibt bitte zuhause!